Richelle J. Schaefer ist für die organisatorischen Abläufe der Praxis zuständig und Ihre erste Ansprechpartnerin beim Erstkontakt. Sie übernimmt die telefonische Sprechstunde sowie die Koordination der Anfragen.
Wir sind grundsätzlich sehr bemüht, durch gezielte strukturelle Anpassungen neue Therapieplätze zu schaffen. Da diese Prozesse komplex sind, können wir nicht jederzeit freie Plätze garantieren.
Der Beginn einer Therapie hängt stark von unseren aktuellen Kapazitäten sowie von Ihrer Versicherungsart ab.
Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, erfolgt die Zuteilung zu einer Psychotherapeutin nach aktuellen Kapazitäten. Dabei wird aber natürlich berücksichtigt, welche Psychotherapeutin am besten zu Ihrem Anliegen passt. Dies wird im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen besprochen.
Sie können gerne eine Wunschpsychotherapeutin angeben. Ob und wann eine Aufnahme möglich ist, teilen wir Ihnen transparent mit.
Das hängt von Ihrer Versicherungsart ab:
Die Abrechnung erfolgt über eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS SchleswigHolstein/Hamburg). Hierfür wird eine gesonderte Einwilligung zur Datenübermittlung sowie eine Schweigepflichtentbindung eingeholt. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende des Monats, sodass Sie die Rechnung in der Regel in der dritten Woche des Folgemonats erhalten.
Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.
Eine Verhaltenstherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Im Verlauf der Therapie ist häufig eine schrittweise Reduktion der Sitzungsfrequenz sinnvoll: zunächst wöchentlich, bei deutlichen Fortschritten zweiwöchentlich und in der Abschlussphase monatlich. Dies dient der Stabilisierung der erreichten Veränderungen und der Förderung der Selbstwirksamkeit.
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch.
Das Erstgespräch findet häufig bei Richelle J. Schaefer statt, insbesondere bei gesetzlich und privat Versicherten, um die Indikation zu prüfen.
Bei Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern wird das Erstgespräch direkt bei der zugeteilten Therapeutin stattfinden. Im Anschluss folgen in der Regel 4–8 Sitzungen im Rahmen der probatorischen Phase. Nach der probatorischen Phase beginnt die eigentliche Psychotherapie. Eine Verlängerung der Therapie ist in der Regel möglich und wird transparent mit Ihnen besprochen.
Eine reguläre Sitzung dauert 50 Minuten.
Bei speziellen Verfahren wie EMDR oder Expositionstraining können Doppelstunden (100 Minuten) sinnvoll sein. Dies wird im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. In Einzelfällen können auch längere Expositionseinheiten geplant werden.
Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:
• Schweregrad der Symptomatik
• aktuelle Lebenssituation
• vorhandene Ressourcen
• persönliche Ziele
In der Regel umfasst eine Therapie etwa 24 Sitzungen. Hinzu kommt die probatorische Phase mit ca. 4–8 Sitzungen. Insgesamt ergibt sich somit häufig ein Umfang von etwa 28–32 Sitzungen.
In vielen Fällen ist eine Verlängerung sinnvoll und wird auf Grundlage der klinischen Einschätzung sowie diagnostischer Ergebnisse gemeinsam entschieden.
In der RJS Praxis für Psychotherapie legen wir großen Wert darauf, Therapieerfolge nicht nur subjektiv erlebbar zu machen, sondern auch empirisch zu erfassen.
Hierfür nutzen wir eine Vielzahl wissenschaftlich fundierter Fragebögen, insbesondere in der probatorischen Phase und im weiteren Verlauf der Therapie. Diese werden regelmäßig eingesetzt, um Fortschritte, aber auch mögliche Rückschritte sichtbar zu machen und den Therapieverlauf transparent darzustellen.