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FAQ

Richelle J. Schaefer ist für die organisatorischen Abläufe der Praxis zuständig und Ihre erste Ansprechpartnerin beim Erstkontakt. Sie übernimmt die telefonische Sprechstunde sowie die Koordination der Anfragen. 

Wir sind grundsätzlich sehr bemüht, durch gezielte strukturelle Anpassungen neue Therapieplätze zu schaffen. Da diese Prozesse komplex sind, können wir nicht jederzeit freie Plätze garantieren.  

Der Beginn einer Therapie hängt stark von unseren aktuellen Kapazitäten sowie von Ihrer Versicherungsart ab.


  • Privatversicherte Patient:innen: Ein Erstgespräch kann in der Regel innerhalb weniger Wochen angeboten werden. Ein Therapieplatz ist meist innerhalb von etwa drei bis fünf Monaten verfügbar. Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular


  • Selbstzahler:innen: Die Wartezeiten sind in der Regel vergleichbar mit denen für privatversicherte Patient:innen. Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular


  • Gesetzlich versicherte Patient:innen: Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und der Einschränkungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unsere Kapazitäten hier leider stark begrenzt. Aktuell besteht für gesetzlich versicherte Patient:innen ausschließlich die Möglichkeit, an einer Gruppentherapie teilzunehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage beträgt die Wartezeit für eine Gruppentherapie derzeit etwa 8 bis 12 Monate.

Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, erfolgt die Zuteilung zu einer Psychotherapeutin nach aktuellen Kapazitäten. Dabei wird aber natürlich berücksichtigt, welche Psychotherapeutin am besten zu Ihrem Anliegen passt. Dies wird im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen besprochen. 

Sie können gerne eine Wunschpsychotherapeutin angeben. Ob und wann eine Aufnahme möglich ist, teilen wir Ihnen transparent mit.

  • Privatversicherte Patient:innen: Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den jeweils angewendeten Gebührenziffern und dem Steigerungssatz (in der Regel zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz, maximal bis zum 3,5-fachen Satz). Daraus ergibt sich ein Honorar von etwa 167 bis 204 Euro pro Sitzung, abhängig von der jeweiligen Komplexität. 


  • Selbstzahler:innen: Für Selbstzahler:innen fällt eine pauschale Vergütung in Höhe von 180 Euro pro Sitzung an. Diese beinhaltet während der probatorischen Phase die biografische Anamnese sowie – falls erforderlich – eine Fremdanamnese. Diese Leistungen werden nicht separat abgerechnet. Im Rahmen der Diagnostik können zusätzliche Kosten entstehen (siehe „Gibt es zusätzliche Kosten?“). 


  • Gesetzlich versicherte Patient:innen: Die Therapiesitzungen werden vollständig übernommen. 

Das hängt von Ihrer Versicherungsart ab:


  • Privatversicherte Patient:innen: Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. 


  • Selbstzahler:innen: Hier können zusätzliche Kosten, z. B. für diagnostische Fragebogenauswertungen, entstehen. Diese werden im Vorfeld transparent mit Ihnen besprochen. 


  • Gesetzlich versicherte Patient:innen: Die Behandlungskosten werden vollständig von der GKV übernommen. Zusätzliche Leistungen (z. B. Bescheinigungen, Stellungnahmen oder Berichte) sind hiervon ausgenommen und werden gesondert berechnet.

Die Abrechnung erfolgt über eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS SchleswigHolstein/Hamburg). Hierfür wird eine gesonderte Einwilligung zur Datenübermittlung sowie eine Schweigepflichtentbindung eingeholt. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende des Monats, sodass Sie die Rechnung in der Regel in der dritten Woche des Folgemonats erhalten. 

Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.  

Eine Verhaltenstherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.


Im Verlauf der Therapie ist häufig eine schrittweise Reduktion der Sitzungsfrequenz sinnvoll: zunächst wöchentlich, bei deutlichen Fortschritten zweiwöchentlich und in der Abschlussphase monatlich. Dies dient der Stabilisierung der erreichten Veränderungen und der Förderung der Selbstwirksamkeit. 

Der Erstkontakt erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch.


Das Erstgespräch findet häufig bei Richelle J. Schaefer statt, um die Indikation zu prüfen. 


Im Anschluss folgen in der Regel 4–8 Sitzungen im Rahmen der probatorischen Phase.


Nach der probatorischen Phase beginnt die eigentliche Psychotherapie.


Eine Verlängerung der Therapie ist in der Regel möglich und wird transparent mit Ihnen besprochen. 

Eine reguläre Sitzung dauert 50 Minuten.


Bei speziellen Verfahren wie EMDR oder Expositionstraining können Doppelstunden (100 Minuten) sinnvoll sein. Dies wird im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. In Einzelfällen können auch längere Expositionseinheiten geplant werden. 

Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:


• Schweregrad der Symptomatik

• aktuelle Lebenssituation

• vorhandene Ressourcen

• persönliche Ziele


In der Regel umfasst eine Therapie etwa 24 Sitzungen. Hinzu kommt die probatorische Phase mit ca. 4–8 Sitzungen. Insgesamt ergibt sich somit häufig ein Umfang von etwa 28–32 Sitzungen.


In vielen Fällen ist eine Verlängerung sinnvoll und wird auf Grundlage der klinischen Einschätzung sowie diagnostischer Ergebnisse gemeinsam entschieden. 

Wir legen großen Wert darauf, Therapieerfolge nicht nur subjektiv erlebbar zu machen, sondern auch empirisch zu erfassen.


Hierfür nutzen wir eine Vielzahl wissenschaftlich fundierter Fragebögen, insbesondere in der probatorischen Phase und im weiteren Verlauf der Therapie. Diese werden regelmäßig eingesetzt, um Fortschritte, aber auch mögliche Rückschritte sichtbar zu machen und den Therapieverlauf transparent darzustellen.