Richelle J. Schaefer ist für die organisatorischen Abläufe der Praxis zuständig und Ihre erste Ansprechpartnerin beim Erstkontakt. Sie übernimmt die telefonische Sprechstunde sowie die Koordination der Anfragen.
Wir sind grundsätzlich sehr bemüht, durch gezielte strukturelle Anpassungen neue Therapieplätze zu schaffen. Da diese Prozesse komplex sind, können wir nicht jederzeit freie Plätze garantieren.
Der Beginn einer Therapie hängt stark von unseren aktuellen Kapazitäten sowie von Ihrer Versicherungsart ab. Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und der Einschränkungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unsere Kapazitäten hier leider stark begrenzt. Aktuell besteht für gesetzlich Versicherte in der Regel die Möglichkeit, an einer Gruppentherapie teilzunehmen. Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler ist es meist möglich, ein Erstgespräch innerhalb weniger Wochen anzubieten sowie einen Therapieplatz innerhalb von etwa drei bis fünf Monaten. Bei privat Versicherten ist die Wartezeit in der Regel vergleichbar mit der von Selbstzahlern. Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, klicken Sie bitte hier.
Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, erfolgt die Zuteilung zu einer Psychotherapeutin nach aktuellen Kapazitäten. Dabei wird aber natürlich berücksichtigt, welche Psychotherapeutin am besten zu Ihrem Anliegen passt. Dies wird im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen besprochen.
Sie können gerne eine Wunschpsychotherapeutin angeben. Ob und wann eine Aufnahme möglich ist, teilen wir Ihnen transparent mit.
• Gesetzlich Versicherte: Die Therapiesitzungen werden vollständig übernommen.
• Privat Versicherte: Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den jeweils angewendeten Gebührenziffern und dem Steigerungssatz (in der Regel zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz, maximal bis zum 3,5-fachen Satz). Daraus ergibt sich ein Honorar von etwa 167 bis 204 Euro pro Sitzung, abhängig von der jeweiligen Komplexität.
• Selbstzahler: Für Selbstzahler fällt eine pauschale Vergütung in Höhe von 180 Euro pro Sitzung an. Diese beinhaltet die biografische Anamnese sowie – falls erforderlich – eine Fremdanamnese. Diese Leistungen werden nicht separat abgerechnet. Im Rahmen der Diagnostik können zusätzliche Kosten entstehen (siehe „Gibt es zusätzliche Kosten?“).
Das hängt von Ihrer Versicherungsart ab:
• Gesetzlich Versicherte: Die Kosten werden vollständig übernommen, sofern keine zusätzlichen Leistungen (z. B. ausführliche Berichte) gewünscht werden.
• Privat Versicherte: Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.
• Selbstzahler: Hier können zusätzliche Kosten, z. B. für diagnostische Fragebogenauswertungen, entstehen. Diese werden im Vorfeld transparent mit Ihnen besprochen.
Die Abrechnung erfolgt über eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS SchleswigHolstein/Hamburg). Hierfür wird eine gesonderte Einwilligung zur Datenübermittlung sowie eine Schweigepflichtentbindung eingeholt. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende des Monats, sodass Sie die Rechnung in der Regel in der dritten Woche des Folgemonats erhalten.
Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.
Eine Verhaltenstherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Im Verlauf der Therapie ist häufig eine schrittweise Reduktion der Sitzungsfrequenz sinnvoll: zunächst wöchentlich, bei deutlichen Fortschritten zweiwöchentlich und in der Abschlussphase monatlich. Dies dient der Stabilisierung der erreichten Veränderungen und der Förderung der Selbstwirksamkeit.
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch.
Das Erstgespräch findet häufig bei Richelle J. Schaefer statt, insbesondere bei gesetzlich und privat Versicherten, um die Indikation zu prüfen.
Bei Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern wird das Erstgespräch direkt bei der zugeteilten Therapeutin stattfinden.
Im Anschluss folgen in der Regel 4–8 Sitzungen im Rahmen der probatorischen Phase.
Nach der probatorischen Phase beginnt die eigentliche Psychotherapie. Eine Verlängerung der Therapie ist in der Regel möglich und wird transparent mit Ihnen besprochen.
Eine reguläre Sitzung dauert 50 Minuten.
Bei speziellen Verfahren wie EMDR oder Expositionstraining können Doppelstunden (100 Minuten) sinnvoll sein. Dies wird im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt. In Einzelfällen können auch längere Expositionseinheiten geplant werden.
Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:
• Schweregrad der Symptomatik
• aktuelle Lebenssituation
• vorhandene Ressourcen
• persönliche Ziele
In der Regel umfasst eine Therapie etwa 24 Sitzungen. Hinzu kommt die probatorische Phase mit ca. 4–8 Sitzungen. Insgesamt ergibt sich somit häufig ein Umfang von etwa 28–32 Sitzungen.
In vielen Fällen ist eine Verlängerung sinnvoll und wird auf Grundlage der klinischen Einschätzung sowie diagnostischer Ergebnisse gemeinsam entschieden.
In der RJS Praxis für Psychotherapie legen wir großen Wert darauf, Therapieerfolge nicht nur subjektiv erlebbar zu machen, sondern auch empirisch zu erfassen.
Hierfür nutzen wir eine Vielzahl wissenschaftlich fundierter Fragebögen, insbesondere in der probatorischen Phase und im weiteren Verlauf der Therapie.
Diese werden regelmäßig eingesetzt, um Fortschritte, aber auch mögliche Rückschritte sichtbar zu machen und den Therapieverlauf transparent darzustellen.